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Dr. Michael Schwarz

Planung und Inbetriebnahme

Entscheidend für die gute Funktion der Lüftungsanlagen ist eine sorgfältige Planung und eine Einregulierung nach der Inbetriebnahme. Insbesondere bei zentralen Anlagen müssen die Ventile in den einzelnen Wohnungen auf die berechneten Öffnungswerte eingestellt werden, sonst ist eine gleichmäßige Lüftung aller Wohnungen nicht möglich. Bei der Realisierung der Gebäude traten gerade an diesem Punkt häufig Probleme auf. Da die kontrollierte Wohnungslüftung in der Berechnung des Heizwärmeverbrauchs mit einem um 5 % reduzierten Luftwechsel berücksichtigt wird (95 % vom Luftwechsel 0,8 1/h), muß die Planung und Ausführung der Anlagen im Rahmen des Wärmeschutznachweises geprüft werden.
Bei einer durchschnittlichen Wohnung mit 75 m2 bedeutet die kontrollierte Lüftung immerhin rechnerisch eine Einsparung von 2,85 kWh/m2a, ohne diesen Bonus wären die Grenzwerte der EnEV nicht um 30 % sondem nur um 26 % unterschritten. Die Erfahrung hat gezeigt, daß eine detaillierte Berechnung der Lüftungsanlagen bisher nicht die Regel ist, sondern daß bei den Abluftanlagen von innenliegenden Sanitärräumen von Standardwerten ausgegangen wurde, die je nach Objekt deutlich von einer individuellen Auslegung abweichen können.